Die Trauung
Martin Luther schrieb über die Ehe: „Die Ehe ist ein weltlich Ding.“ Er meinte damit, dass die zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Ehe durch weltliche Gesetze geregelt werden sollten, nicht durch kirchliche Regeln. Die Aufgabe der Kirche besteht darin, das Paar zu segnen und es im Glauben auf seinem gemeinsamen Weg zu stärken. Ehepaare kommen also als bereits Verheiratete in die Kirche. In einigen Bundesländern ist es mittlerweile möglich, sich ohne Standesamt kirchlich trauen zu lassen. Die Evangelische Kirche in Deutschland hält jedoch weiterhin daran fest, dass die standesamtliche Eheschließung vorangehen muss. Paare, die diese Reihenfolge nicht einhalten möchten oder eine standesamtliche Trauung ablehnen, können mit dem zuständigen Pfarramt sprechen. Die Evangelische Kirche sucht nach Wegen, auch für diese Paare einen passenden Gottesdienst zu gestalten.
Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe eine Gabe Gottes. Gott freut sich mit allen Menschen, die sich lieben und ihr Leben miteinander gestalten möchten. Bei einer Trauung spricht Gott sein „Ja“ zu ihrer Liebe. Anders als in der katholischen Kirche ist die Ehe jedoch kein Sakrament. Das bedeutet, dass das Heil im Glauben nicht davon abhängt, ob jemand verheiratet ist oder bleibt. Daher ist es in der evangelischen Kirche möglich, dass auch geschiedene Menschen erneut heiraten können.